Öffentlicher Rechner

Fördervergleich: Depot und Riester.

Der Fördervergleich stellt die staatliche Förderung eines Einzahlungsjahres im Altersvorsorgedepot der Förderung einer Riester-Rente gegenüber. Er rechnet Zulagen, Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung für Ihren Haushalt durch und weist als Leitkennzahl die Förderquote aus – den Anteil des Bruttobeitrags, den der Staat trägt.

Was der Rechner abbildet
  • Berufsstatus, Partner/in und Kinder mit Geburtsjahr
  • Zulagen, Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung
  • Beide Beitragsstrategien: zulagenoptimiert oder steueroptimiert
  • Dieselbe Engine, die auch in der Beratungsstrecke rechnet
Rechner

Ihre Angaben, Ihre Zahlen.

Alle Werte werden live berechnet. Ändern Sie eine Angabe, ändert sich das Ergebnis sofort – nichts davon wird übertragen oder gespeichert.

Haushalt

Ihre Angaben

Kinder

Geburtsjahr steuert die Riester-Zulage

Keine Kinder erfasst.

Beitragsvorgabe

Riester-Rente

Genau der Mindesteigenbeitrag, die Zulagen fließen in voller Höhe, mehr wird nicht eingezahlt.

Altersvorsorgedepot

Derselbe Eigenbeitrag wie in der Riester-Variante, begrenzt auf 120 € bis 1.800 €.

Förderquote

Riester-Rente

30,32 %

Bruttobeitrag 1.920 €

Altersvorsorgedepot

30,26 %

Bruttobeitrag 2.271 €

nahezu gleichauf

Die Förderquote der alten Fördersystematik (Riester-Rente) ist nahezu deckungsgleich mit der Förderquote der neuen Fördersystematik (Altersvorsorgedepot).

Die Förderung ist die Summe aus Zulagen und Steuerersparnis. Sie wird ins Verhältnis zum Bruttobeitrag gesetzt, die Förderquote zeigt also, welcher Anteil des Bruttobeitrags vom Staat getragen wird.

Der Link enthält nur Ihre Rechner-Eingaben, keine persönlichen Daten. Die Karte zeigt das Ergebnis als Bild (1200 × 630 px).

Förderung im Detail

Position (p. a.)RiesterAltersvorsorgedepot
Eigenbeitrag1.745,00 €1.745,00 €
·Grundzulage175,00 €526,25 €
·Kinderzulage0,00 €0,00 €
Zulagen gesamt175,00 €526,25 €
Steuerersparnis (nach Günstigerprüfung)407,23 €161,12 €
Nettoaufwand1.337,77 €1.583,88 €
Bruttobeitrag1.920,00 €2.271,25 €
Förderquote30,32 %30,26 %

Günstigerprüfung nach § 10a EStG: Der Sonderausgabenabzug wirkt nur, soweit er die Zulagen übersteigt. Steht hier 0 €, sind die Zulagen bereits die günstigere Förderung.

Woraus die Förderung besteht

Riester-Rente

Grundzulage175 €
Kinderzulage0 €
Steuer407 €

Altersvorsorgedepot

Grundzulage526 €
Kinderzulage0 €
Steuer161 €

Zu versteuerndes Einkommen der Berechnung: 37.058 € · Grundtarif

Beispielrechnung, ersetzt keine Beratung. Unverbindliche Modellrechnung. Abhängig von Ihrer hier nicht geprüften individuellen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Situation können die Ergebnisse abweichen. Keine Steuer- oder Anlageberatung.

Quelle: Berechnung nach dem Altersvorsorgereformgesetz, in Kraft ab 01.01.2027. Rechtsstand: Einkommensteuer 2026, Sozialversicherung 01.07.2026.

Methodik

So rechnet der Vergleich.

Was verglichen wird

Verglichen wird die Förderung eines Einzahlungsjahres: die Riester-Rente nach der bisherigen Systematik, das Altersvorsorgedepot nach der neuen. Für beide Seiten werden Zulagen und Sonderausgabenabzug ermittelt und anschließend die Günstigerprüfung nach § 10a EStG angewendet.

Was bewusst fehlt

Renditen, Kosten, Leistungsphase, Beitragsdynamik und der Berufseinsteigerbonus werden nicht modelliert. Sie würden Annahmen erfordern, die niemand für Sie treffen kann, und aus einem Fördervergleich eine Prognose machen. Der Rechner bleibt deshalb bei dem, was das Gesetz eindeutig festlegt.

Wo wir genauer rechnen

An drei Stellen weicht die Umsetzung bewusst von verbreiteten Vergleichsrechnern ab: Die Zulage mittelbar berechtigter Ehegatten ist ein Höchstbetrag und kein Festbetrag (§ 84 EStG n. F.), der Mindesteigenbeitrag im Altersvorsorgedepot ist eine Alles-oder-nichts-Schwelle (§ 86 EStG n. F.), und das Geburtsjahr der Kinder wird auch bei Alleinstehenden berücksichtigt (§ 85 EStG).

FAQ

Häufige Fragen zum Vergleich.

Die Förderquote ist die Summe aus Zulagen und Steuerersparnis, geteilt durch den Bruttobeitrag. Sie beantwortet eine einzige Frage: Welcher Anteil des Beitrags, der am Ende im Vertrag liegt, kommt vom Staat? Damit sind zwei Systeme mit völlig unterschiedlicher Zulagenmechanik vergleichbar, ohne dass man Zulagen und Steuerwirkung gegeneinander aufrechnen muss.

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