Barrierefreiheitserklärung.
Wie barrierefrei diese Website heute ist, was dafür umgesetzt wurde, wo sie es noch nicht ist, und wie Sie uns darauf hinweisen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website xaver.com der Xaver Group GmbH und der Xaver Asset Management GmbH einschließlich der öffentlich zugänglichen Rechner unter /rechner und des Demo-Portals unter /demo-portal.
Nicht erfasst sind die separaten Demo- und Schulungsumgebungen (demo.xaver.com, avd-demo.xaver.com), das Trust Center unter trust.xaver.com und die Buchungsstrecke unseres Terminanbieters. Diese Dienste laufen auf fremder Infrastruktur; für sie gelten die Erklärungen der jeweiligen Anbieter.
Konformitätsstatus
Diese Website ist mit den Anforderungen teilweise konform, die Umsetzung läuft. Maßstab sind die Anforderungen der EN 301 549 und damit die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA, wie sie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr verlangt.
„Teilweise konform“ heißt: Die überprüften Kernstrecken erfüllen die Kriterien nach heutigem Prüfstand, einzelne Inhalte und eingebundene Dienste tun es noch nicht. Die betreffenden Punkte stehen unten, vollständig, auch wo sie unbequem sind.
Was umgesetzt ist
Jeder Punkt beschreibt etwas, das an dieser Website von außen überprüfbar ist, keine Absichtserklärung:
- Ein Sprunglink „Zum Hauptinhalt springen“ als erstes fokussierbares Element jeder Seite, dazu die Landmarken header, nav, main und footer und eine durchgehende Überschriftenhierarchie.
- Ein sichtbarer Fokusrahmen auf allen Bedienelementen, in Xaver Blau auf hellem Grund, in Weiß auf dunklen und blauen Flächen, damit er auf jeder Fläche erkennbar bleibt.
- Tastaturbedienung für Menüs, Akkordeons, Tab-Leisten, Dialoge, Formulare und die Karte des KI-Beraters: Pfeiltasten in der Tab-Leiste, Escape schließt Menü und Dialog, der Fokus kehrt zum auslösenden Element zurück.
- Alternativtexte für alle Bilder. Produktscreenshots werden beschrieben, was wo liegt und welche Art von Wert dargestellt wird, nicht nur benannt; Fotos beschreiben das Bild, nicht das Produkt daneben.
- Kontrast an den tatsächlichen Schriftgrößen geprüft: Fließtext und Kleintext mindestens 4,5:1, Bedienelemente und Grafiken mindestens 3:1. Wo eine Markenfarbe das nicht erreichte, wird eine dunklere Variante derselben Farbe verwendet.
- Formularfelder mit dauerhaft sichtbaren Beschriftungen; Fehlermeldungen stehen am Feld, sind ihm über aria-describedby zugeordnet und der Fokus springt beim Absenden auf das erste Problem.
- Die automatisch startenden Video-Loops haben einen sichtbaren Pause-Knopf im Bild. Zusätzlich steht im Fußbereich jeder Seite die Schaltfläche „Bewegung pausieren“, die alle Animationen, Übergänge und Hintergrund-Videos der Seite auf einmal anhält und sich für den nächsten Besuch merkt. Wer im Betriebssystem reduzierte Bewegung eingestellt hat, bekommt ohnehin Standbilder statt Loops.
- Die Hinweisleiste ganz oben steht still, trägt einen Satz und lässt sich schließen. Die Logo-Leiste unter dem Hero der Startseite läuft langsam, hält an, sobald Mauszeiger oder Tastaturfokus in ihr stehen, und steht ganz still, sobald „Bewegung pausieren“ gedrückt oder im Betriebssystem reduzierte Bewegung eingestellt ist.
- Die Seitensprache ist im HTML gesetzt und folgt der Sprachumschaltung, damit eine englische Seite nicht auf Deutsch vorgelesen wird.
Bekannte Einschränkungen
Diese Punkte erfüllen die Anforderungen heute nicht oder nur teilweise. Sie sind uns bekannt und stehen auf der Liste:
- Der KI-Berater auf /plattform/ki-berater wird von ElevenLabs bereitgestellt. Seine Oberfläche haben wir nicht geprüft und können sie nicht ändern. Derselbe Assistent ist rund um die Uhr telefonisch erreichbar; die Nummern stehen dauerhaft neben dem Widget, nicht erst wenn es scheitert.
- Produktdokumente (Basisinformationsblätter, Produktinformationsblätter, Bedingungen) sind PDF-Dateien von Produktpartnern. Ihre Barrierefreiheit liegt nicht in unserer Hand. Wenn Sie ein Dokument in einer anderen Form brauchen, schreiben Sie uns, wir besorgen es.
- Die Rechner stellen Ergebnisse zusätzlich als Diagramm dar. Alle Kernwerte stehen als Text daneben, einzelne Verlaufsdetails sind aber nur in der Grafik enthalten.
- Geprüft wurde bisher gegen Prüfregeln und per Tastatur, nicht durchgängig mit Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver) und nicht mit Nutzerinnen und Nutzern mit Behinderung. Beides ist geplant; bis dahin ist diese Erklärung eine Selbstbewertung.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26.08.2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung: eine manuelle Prüfung der Tastaturbedienung, der Beschriftungen und der Farbkontraste an den real gerenderten Schriftgrößen, dazu ein automatisierter Regeltest mit axe-core in einem Headless-Browser über zwölf Kernseiten, Startseite, AVD as a Service, Plattform, Demo-Portal, Fördervergleich, Altersvorsorgedepot, Kunden & Referenzen, Sicherheit, Insights samt einem Artikel, Demo-Buchung und FAQ.
Zum Zeitpunkt der Erstellung meldete dieser Test auf keiner der zwölf Seiten Verstöße der Schweregrade „critical“ oder „serious“. Ein automatischer Test findet nur einen Teil dessen, was Barrierefreiheit ausmacht, er ersetzt weder die manuelle Prüfung noch ein Audit durch eine unabhängige Stelle. Ein solches Audit hat bisher nicht stattgefunden.
Feedback & Kontakt
Ist Ihnen etwas aufgefallen, das sich nicht bedienen oder nicht lesen lässt? Schreiben Sie uns an hello@xaver.com. Hilfreich sind: die Adresse der Seite, was Sie tun wollten, und womit Sie unterwegs sind (Browser, Betriebssystem, ggf. Hilfsmittel). Wir antworten so schnell wie möglich, in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Wenn Sie einen Inhalt in einer zugänglichen Form benötigen, etwa ein Produktdokument, das als PDF nicht funktioniert, sagen Sie uns, welche Form Ihnen hilft. Wir stellen sie bereit.
Die postalische Anschrift und die Vertretungsberechtigten stehen im Impressum.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung, können Sie sich an die für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zuständige Marktüberwachungsstelle wenden. Sie prüft, ob eine Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG erfüllt, und kann Maßnahmen anordnen.
Zuständige Stelle und Anschrift: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, kontakt@mlbf-barrierefrei.de, www.mlbf-barrierefrei.de. Der Weg zur Marktüberwachung ersetzt Ihre Rückmeldung an uns nicht, er steht Ihnen danach offen.
Stand: 1. Oktober 2026